Meldung vom 16. November 2022

 

Übergangsfrist UKCA für viele Produkte auf 31.12.2024 verlängert – Sonderregelungen für Bauprodukte noch nicht bekannt

UKCA_filled.svgWie wir auf der Homepage der britischen Regierung erfahren haben, hat die UK-Regierung eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte auf den 31.12.2024 beschlossen. Bis dahin können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig. Bisher trifft diese Verschiebung derzeit aber noch nicht auf alle Produkte zu. Hierzu zählen unter anderem auch Bauprodukte. Die für die betroffenen Sektoren zuständigen Ministerien treffen derzeit sektorspezifische Regelungen. Die Rechtsvorschriften sollen in Kürze verabschiedet werden.

So hofft das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf eine Verschiebung der Übergangsfrist auch für Bauprodukte. „Diese Verlängerung würde den Druck aus den Vorgängen nehmen und den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung geben“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.

Die offizielle Information der britischen Regierung dazu finden Sie hier:
https://www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking#full-publication-update-history

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