Meldung vom 4. März 2020

 

Richtlinie für Dreh-Öffnungsbegrenzer veröffentlicht

Für die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge steht die Langlebigkeit und Funktionssicherheit von Baubeschlägen stets im Fokus. So beteiligt sie sich unter anderem bei der Gestaltung nationaler und europäischer Normen. Werden jedoch Lücken in diesen Regelwerken erkannt, koordiniert die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge Arbeitsgruppen aus Experten ihrer Mitgliedsunternehmen, Verbänden und Prüfinstituten. Hier werden dann eigenen Richtlinien erarbeitet, um die bestehenden Lücken zu schließen. Um dies bei der Europäischen Norm EN 13126-8 zu den Anforderungen und Prüfverfahren für Drehkipp-, Kippdreh- und Drehbeschläge zu tun, hat die Gütegemeinschaft nun die Richtlinie Dreh-Öffnungsbegrenzer – Ergänzende Prüfungen zur EN 13126-8 (DOEB) veröffentlicht.

Die DOEB-Richtlinie enthält Informationen und verbindliche Anweisungen zu ergänzenden Prüfungen, die über die Festlegungen in der EN 13126-8 hinausgehen. Sie wird zur Beurteilung der Dauerfunktionsfähigkeit von Dreh-Öffnungsbegrenzern im Zusammenwirken mit den Lagerstellen von Drehkipp-, Kippdreh- und Dreh-Beschlägen durchgeführt.
Die Richtlinie ist für folgende Dreh-Öffnungsbegrenzer anzuwenden:

  • im Bereich der Bandseite,
  • die ober- und/oder unterseitig im Eckbereich eines Dreh-, Drehkipp- oder Kippdreh-Fensters eingesetzt werden,
  • die für eine Begrenzung in einer Dreh-Öffnungsstellung von mehr als 120 mm vorgesehen sind.

Die Richtlinie dient jedoch nicht ausschließlich der Prüfung der Dauerfunktionsfähigkeit der Dreh-Öffnungsbegrenzer allein. Darüber hinaus dient sie zur Untersuchung und Bewertung der Wechselwirkungen von Dreh-Öffnungsbegrenzern mit den Lagerstellen in Hinblick auf die Reaktionskräfte. Dazu zählen die Kräfte beim Auftreffen in die vorgesehene Dreh-Öffnungsstellung sowie, sofern vorhanden, Kräfte durch die kontinuierliche Bremswirkung im Dreh-Öffnungsbegrenzer.

Der Umfang der Prüfung nach EN 13126-8:2017 wird durch die neue Richtlinie deutlich erweitert; hierdurch werden insgesamt höhere Anforderungen an die Dreh-Öffnungsbegrenzer und die Lagerbauteile festgelegt.

Die DOEB-Richtlinie ist sowohl vom Hersteller der Dreh-Öffnungsbegrenzer (Beschlaghersteller) als auch dem Hersteller der damit ausgestatteten Fenster (Hersteller von Fenster und Fenstertüren) anzuwenden und umfasst Definitionen, Prüfungen der Dreh-Öffnungsbegrenzer in entsprechenden Fenster-Elementen (Probekörper) und Prüfungen von kompletten Fenstern, die mit solchen Dreh-Öffnungsbegrenzern ausgestattet sind.

Die DOEB-Richtlinie kann hier abgerufen werden.

 

DOEB 1

Bild: Roto Frank

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