16.06.2026
Mehr Klarheit durch neue Richtlinienfassung
Eine neue Fassung der Richtlinie zur Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen (TBDK) ist veröffentlicht. Die aktualisierten Anforderungen schaffen mehr Klarheit für Hersteller, Systemgeber und Prüfinstitute.
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat die überarbeitete Richtlinie „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen“ veröffentlicht. Die Neufassung ersetzt die bisherige Ausgabe vom 5. Mai 2014 und berücksichtigt sowohl aktuelle technische Regelwerke als auch die Erfahrungen aus Prüfung, Zertifizierung und praktischer Anwendung der vergangenen Jahre.
Ziel der Richtlinie ist es, die Dauerfunktionsfähigkeit und Bedienungssicherheit von Fenstern und Fenstertüren über deren gesamte Nutzungsdauer hinweg sicherzustellen. Im Fokus stehen dabei die Anforderungen an die Befestigung tragender Beschlagteile, insbesondere von Scherenlagern und Ecklagern.
Die Überarbeitung umfasst zahlreiche Klarstellungen und Ergänzungen, die Herstellern, Systemgebern und Prüfinstituten eine eindeutige und praxisgerechte Umsetzung der Anforderungen ermöglichen. So wurden unter anderem die Verweise auf aktuelle technische Regelwerke aktualisiert und sowie ein ergänzendes FAQ-Dokument erstellt. Darüber hinaus präzisiert die Richtlinie die Verantwortlichkeiten von Beschlagherstellern sowie Herstellern von Fenstern und Fenstertüren hin-sichtlich Festigkeit, Befestigung und der erforderlichen Nachweisführung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Fenstern und Fenstertüren mit Flügelmassen von mehr als 150 Kilogramm. Für diese Anwendungen werden die erforderlichen Dauerfunktionsnachweise nach den Regeln der EN 13126-8 nun deutlich detaillierter be-schrieben. Dabei wurden zudem dafür erforderliche Anforderungen an verschiede-ne Prüfverfahren, darunter Zusatzlastprüfungen, Laibungsprüfungen, Falzhindernisprüfungen sowie Prüfungen von Drehbegrenzern, ergänzt. Auch die Prüfverfahren für Scherenlager und Ecklager wurden grundlegend überarbeitet. Die Richtlinie beschreibt Prüfaufbauten, Krafteinleitungen und zulässige Hilfsmittel nun wesentlich detaillierter, um eine höhere Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der Prüfergebnisse zu gewährleisten. Ergänzende Hinweise zur Bildung von Fertigungs-gruppen (Clusterung) erleichtern darüber hinaus den wirtschaftlichen Nachweis unterschiedlicher Fertigungsvarianten. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit gegenüber der Vorgängerversion enthält die Richtlinie erstmals ein eigenes Kapitel 9 „Änderungen“, in dem sämtliche wesentlichen Anpassungen übersichtlich zusammengefasst sind.
Mit der Neufassung werden die Anforderungen an die Befestigung tragender Be-schlagteile noch klarer definiert. Dies unterstützt Hersteller dabei, erforderliche Nachweise reproduzierbar zu führen und die dauerhafte Funktionssicherheit ihrer Produkte sicherzustellen.
Die Richtlinie gilt werkstoffübergreifend für Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff, Holz, Metall sowie entsprechenden Werkstoffkombinationen. Darüber hinaus können die Anforderungen sinngemäß auch auf vergleichbare Beschläge anderer Öffnungsarten angewendet werden.
Erarbeitet wurde die Richtlinie gemeinsam mit Vertretern der Beschlagindustrie, Systemgebern, Prüfinstituten und Fachverbänden. Beteiligt waren unter anderem der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie e.V., die RAL-Gütegemeinschaft Kunststoff-Fensterprofilsysteme e.V., das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert, das Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim sowie der Technische Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF).
Die neue Richtlinie sowie die neuen FAQ zu dieser sind ab sofort auf der Homepage der Gütegemeinschaft abrufbar. Zunächst nur in Deutsch, weitere Sprachfassungen folgen in Kürze.

Die Neufassung der Richtlinie zur Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen (TBDK) ersetzt die bisherige Ausgabe vom 5. Mai 2014.
Foto: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge