Meldung vom 31. Mai 2021

 

Informations-Schrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen (ISAB) erarbeitet

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge hat gemeinsam mit dem ift Rosenheim und dem Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie eine Informations-Schrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen (ISAB) erarbeitet.

In der Architektur gibt es einen neuen Trend, unterhalb der Brüstungshöhe oder bodentief eingebaute Fenster und Fenstertüren nicht nur begrenzt öffenbar auszuführen, sondern eine kontrollierte vollständige Öffnung zu erlauben und dabei auf absturzsichernde Vorrichtungen wie Geländer, französische Balkone oder Glasscheiben, wie sie in Deutschland nach den Landesbauordnungen gesetzlich vorgeschrieben sind, zu verzichten. 

Insbesondere wenn diese absturzsichernden, öffenbaren Bauelemente nach Deaktivierung der Einrichtungen zur Öffnungsbegrenzung durch eingewiesene und autorisierte Personen, zum Beispiel zur einfachen Reinigung, sogar komplett öffenbar sein sollen, bergen diese sehr große Gefahren für Leib und Leben, die mit einer ganzen Reihe an Maßnahmen soweit als möglich reduziert werden müssen. Dazu müssen nicht nur im Vorfeld zahlreiche Prüfungen und Genehmigungsschritte erfolgen, sondern auch im laufenden Betrieb ständige Kontrollen und Nachweise erfolgen.

Die hierzu erstellte Informations-Schrift ISAB gibt einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die dabei unbedingt beachtet werden müssen und stellt diese komplexe Thematik verständlich dar.

Die Informations-Schrift ist auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge unter www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/Richtlinien/ISAB/ zu finden.

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